Bisher mussten deutsche Unternehmen nur in ihren eigenen vier Wänden die Rechte ihrer Beschäftigten sichern. Doch das ändert sich jetzt. Das neue Lieferkettengesetz soll Menschenrechte und Umweltschutz über die deutsche Landesgrenze hinaus für die gesamte Lieferkette garantieren.
Schuhe für 19,99 Euro – ganz normal in Deutschland! Doch die Schnäppchenjagd funktioniert nur, weil wir größtenteils aus dem Ausland konsumieren. Denn dort sind faire Arbeitsbedingungen nicht immer selbstverständlich: Geringe Löhne, Kinderarbeit oder Umweltverschmutzungen durch Unternehmen häufen sich. Das soll sich nun ändern. Zumindest in den Lieferketten deutscher Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Denn das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LsKG) – kurz Lieferkettengesetz – ist mit 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
„Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten“ fasst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website zusammen. Durch die Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten, die sich an UN-Richtlinien orientieren, übernehmen deutsche Unternehmen nun auch Verantwortung für das Handeln von globalen Vertragspartnern und weiteren Zulieferern. Aber was sind diese bestimmten Sorgfaltspflichten? Zu dem Katalog aus elf international anerkannten Menschenrechtsabkommen zählen der Schutz vor Kinder- und Zwangsarbeit, sowie Diskriminierung und Sklaverei. Auch das Recht auf faire Löhne, sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz will das Lieferkettengesetz stärken.
Doch wer soll all das kontrollieren? Ganz einfach: die Unternehmen selbst.
Sie haben den Auftrag, ihre eigenen Lieferketten auf Risiken zu prüfen. Diese werden bewertet und durch gesetzlich vorgegebene Präventions- und Abhilfemaßnahmen minimiert. Außerdem muss für die Menschen in der Lieferkette ein Kommunikations-Kanal eingerichtet werden. So können sie Menschenrechtsverletzungen direkt beim Unternehmen melden. Unterstützung kommt vom Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA).
Und wenn das Gesetz nicht eingehalten wird, folgen Bußgelder. Bis zu acht Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes, wenn dieser über 400 Millionen Euro liegt, können als Strafe eingefordert werden.
Kritik kommt von vielen Seiten. Eine Missachtung des Gesetzes zählt als Ordnungswidrigkeit. Somit fehlt eine zivilrechtliche Haftungsregelung, welche zur Abschreckung notwendig wäre, meinen Menschenrechtler. Außerdem seien Umweltverschmutzungen aus dem Gesetz ausgenommen, solange sie nicht zu Menschenrechtsverletzungen führen. Umweltschützer sehen darin eine Art Greenwashing für Unternehmen durch das Lieferkettengesetz. Außerdem wird gefordert, dass auch Unternehmen mit weniger Beschäftigten an die neuen Regelungen gebunden werden. Es reiche nicht aus, dass die Beschäftigungszahl erst im nächsten Jahr auf 1.000 sinkt.
Hoffen wir also auf ein verbindliches Gesetz, das gleichermaßen für alle europäische Unternehmen und ihre Lieferketten gilt. Die EU-Kommission arbeitet bereits daran.
Die offizielle Erklär-Animation zum Lieferkettengesetz vom BAFA finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=lur0XBt0o68